Das Beratungskonzept
Beratungstätigkeit aller Lehrerinnen und Lehrer
Die grundsätzliche Aufgabe zur Beratung der Schülerinnen und Schüler und der Erziehungsberechtigten wird von den Lehrkräften der GSO sehr oft weit über ihre rechtmäßige Verpflichtung hinaus wahrgenommen.
Rahmenbedingungen und Zielsetzungen in den vier Abteilungen
- In jeder Abteilung arbeiten mindestens zwei Beratungslehrkräfte.
- Regelmäßige Zusammenarbeit mit dem Sozialpädagogenteam in den Abteilungen der SI
- Wöchentliche Besprechungen der Abteilungsteams
- Einmal im Halbjahr gemeinsame Besprechung aller Abteilungsteams
- Erstellen von Jahresarbeitsplänen
- Informationsfluss zwischen den Abteilungen über einheitliche Formblätter und Dateien
- Kontaktaufnahme zu außerschulischen Einrichtungen über einheitliche Formblätter
- Gemeinsam abgestimmte Vorgehensweise in Beratungssituationen
Besondere Beratungsschwerpunkte in den vier Abteilungen
Neben der laufenden Beratung bei Lernschwierigkeiten und Verhaltensauffälligkeiten in Zusammenarbeit mit dem Jugend- und Sozialamt, dem schulpsychologischen Dienst, Familientherapeuten, Heimpädagogen und weiteren regionalen Beratungseinrichtungen und neben der Beratung im Rahmen der Berufs- und Studienwahl (siehe Konzept) sind im Folgenden regelmäßige Beratungsschwerpunkte der vier Abteilungen dargestellt.
- Abteilungsleiter*in
- Beratungslehrer*in
- Didaktische Leiter*in
- Erziehungsberechtigte*r
- Klassenlehrer*in
- Lehrer*innen
- Schüler*innen
- Schulleiter*in
- Sozialpädagoge bzw. Schulsozialarbeiterin
- 1./2. Zeugniskonferenz am Ende des ersten/zweiten Schulhalbjahres
- 1./2. Laufbahnkonferenz am Ende des ersten/dritten Quartals im Schuljahr