Gesamtschule Osterfeld

Kulturelle Vielfalt in der Schule
 

Infos und Sonderregelungen an der GSO rund um das Thema Corona
(gültig ab 01.02.2023)


Hier finden Sie den Brief von Frau Ministerin Feller vom 25.01.2023 zu den Regelungen ab 01.02.2023:


 1. Antrag auf Befreiung vom Präsenzunterricht

·        Die Nichtteilnahme von Schüler*innen und Schülern am Präsenzunterricht kann zum Schutz ihrer Angehörigen nur in eng begrenzten Ausnahmefällen und nur vorübergehend in Betracht kommen. Vorrangig sind Maßnahmen der Infektionsvorbeugung innerhalb des eigenen Haushalts zu treffen.

·        Eine Entbindung von der Teilnahme am Präsenzunterricht käme in Betracht, wenn der/die Erziehungsberechtigte*r sich aufgrund des Verlaufs der eigenen Vorerkrankung vorübergehend in einem Zustand erhöhter Vulnerabilität befinden.

·        Dieses muss durch ein hinreichend begründetes ärztliches Attest nachgewiesen werden.

·        Um den Antrag prüfen zu können, muss die Schulleitung darum bitten, einen entsprechenden Nachweis vorzulegen und darzulegen, warum Infektionsschutzmaßnahmen innerhalb der häuslichen Gemeinschaft unmöglich oder unzumutbar sind.
 

2. Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung

·       Es kann weiterhin freiwillig zum Eigenschutz oder zum Schutz anderer eine Maske getragen werden. Selbstverständ­lich wird niemand wegen des Tragens einer Schutzmaske diskrimi­niert.

 

3. Hygieneregeln

Allgemein:

·        Die „Nießetikette“ muss eingehalten werden

·        Das regelmäßige Waschen der Hände wird empfohlen.

·        Hautkontakt (auch Händeschütteln und Küssen) sollen vermieden werden.

Im Gebäude:

·        Kontaktflächen in den Fluren möglichst nicht berühren.

·        Schüler kann seine/ihre Hände beim Betreten des Gebäudes desinfizieren. An den Eingängen stehen Desinfizierungssäulen zur Selbstbedienung.

In der Schultoilette:

·        Nach dem Toilettengang sind die Hände zu waschen.

 

4. Raumlüftung

·        Nach 20 Minuten Unterricht wird der Raum für 5 Minuten quergelüftet. Es muss ein Durchzug entstehen.

·        Am Ende einer 45-minütigen Unterrichtsstunde wird der Raum erneut für 5 Minuten quergelüftet.  

·        In den großen Pausen werden alle Fenster so weit wie möglich geöffnet. 

·        Dauerlüften im Herbst und Winter ist nicht sinnvoll, da die Raumtemperatur zu stark sinkt und die Luft schlechter zirkuliert..
Anzeige des CO2-Messgerätes im Raum beachten

 

5. Bekleidung

·        Durch regelmäßiges und häufiges Stoß- und Querlüften aller Unterrichtsräume und aller Flure wird die Temperatur in den Räumen und im Gesamtgebäude sinken. Die Schüler*innen werden daher häufig ihre Jacken und Mäntel im Unterrichtsraum tragen.

·        Wann immer möglich, werden die Schüle*innen das Gebäude in den Pausen verlassen.

·        Alle Schüler*innen sind der Witterung entsprechend mit warmer Kleidung ausgestattet.

 

6. Selbsttestung

·       Die regelmäßige monatliche Ausgabe von fünf Selbsttest pro Monat entfällt. Die noch vorhandenen Schnelltests werden auf Anfrage an die Schüler*innen ausgegeben.

 

7. Regelungen für die Isolierung positiv-getesteter Schüler*innen


·       Die bisherige fünftägige Isolationspflicht fällt ersatzlos weg. Positiv getesteten Per­ sonen wird dringend empfohlen, für einen Zeit­raum von fünf Tagen nach Vornahme eines Selbsttests, in Innen­räumen außerhalb der eigenen Wohnung, mindestens eine medizini­sche Maske (sog. OP-Maske) zu tragen. Es gilt weiterhin der Grundsatz: Wer krank ist, sollte nicht die Schule besuchen.


8. Einreiseregleungen

·        Die gesetzlichen Einreiseregelungen müssen beachtet werden. Hier geht es zur Liste der aktuellen Risikogebiete.
Befindet sich ein/e Schüler*in nach der Einreise in Isolation, informieren die Erziehungsberechtigten die Klassenleitung und reichen die behördliche Verfügung ein.



9. Maßnahmen zum Energiesparen

·       Die Stadt Oberhausen ergreift folgende Maßnahmen um den Energieverbrauch an Schulen zu senken:

  •  Die Raumtemperatur in den Klassen wird auf 20 °C begrenzt.
  •   Treppenhäuser, Flure und Foyers werden nicht mehr beheizt.

Daher ist eine angemessene Bekleidung (s. Abschnitt Nr. 6) besonders wichtig.